Die portugiesische Regierung hat beschlossen, die Dokumentenkontrolle an den portugiesischen Außengrenzen während des Besuchszeitraums Seiner Heiligkeit Papst Franziskus in Fátima wiederherzustellen. Infolgedessen wird die Dokumentenkontrolle von Personen ausnahmsweise und befristet zwischen 0 Uhr des 10. Mai 2017 und 0 Uhr des 14. Mai 2017 an den Luft-, See- und Landgrenzen wiederhergestellt.

Im Zuge dieser Wiederherstellung sind alle Bürger, die nach bzw. aus Portugal ein- oder ausreisen, verpflichtet, im Bereich der Dokumentenkontrolle des Dienstes für Ausländer und Grenzen (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) ein gültiges Ausweisdokument, d.h. entweder einen Reisepass oder den Personalausweis, mit sich zu führen.

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